Oben
ntsv-fussball.de / Allgemein  / Hygienekonzept Sachsenweg

Hygienekonzept Sachsenweg

Niendorfer TSV, Fußball

Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs

Sportstätte: Sachsenweg 78, 22455 Hamburg (Kunstrasenplatz)

Ansprechpartner für das Hygienekonzept: Carrel Segner (Abteilungsleiter Fußball), carrel.segner@ntsv-fussball.de, 0172/4215348

 

Allgemeine Hygieneregeln 

  • ­Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,50 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • ­In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
  • ­Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

Verdachtsfälle Covid-19

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • ­Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

Aufteilung der Zonen auf der Sportanlage Sachsenweg

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung auf der Seite der Trainerbänke) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Schiedsrichter*innen, Sanitäts- und Ordnungsdienst. Ansprechpartner*in für das Hygienekonzept. Die Zone 1 wird über einen separaten Spieler- und Offiziellen-Eingang aus der Zone 2 heraus betreten.
  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt: Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Schiedsrichter*innen, Ansprechpartner*innen für das Hygienekonzept. Vor den Kabinen haben wir einen größeren abgesperrten Freiluftbereich. Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung (beispielsweise Kurz-Interviews) Zugang zu diesem Bereich benötigen, wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
  • Zone 3 (Publikumsbereich). Der Publikumsbereich bezeichnet den Bereich rund um die Sportanlage.
  • Alle Personen betreten die Sportanlage über den Parkplatz. Von dort ist die Zuwegung markiert. Die Personen in Zone 3 haben einen eigenen Eingang (seitlich am Rasenplatz entlang, dann auf Höhe der Mittellinie auf den Kunstrasen). Die Zone 3 beschränkt sich am Spielfeldrand auf die den Trainerbänken gegenüberliegende Seite.
  • ­Es erfolgt eine namentliche Erfassung aller Besucher*innen inklusive deren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer). Um den organisatorischen Aufwand zu reduzieren, Wartezeiten am Eingang sowie Gruppenbildungen zu verhindern, erfolgt die Datenaufnahme über QR-Code und die persönlichen mobilen Endgeräte. In Ausnahmenfällen (kein persönliches Endgerät) ist das Eintragen in eine alternativ ausliegende Liste möglich.
  • Auf die Pflicht der Abgabe der persönlichen Daten werden die Personen durch eine Beschilderung hingewiesen und außerdem im Vorfeld durch den Hygiene-Ansprechpartner bei jeder NTSV-Mannschaft informiert.
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

 

Trainingsbetrieb

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Das Betreten der Sportanlage ist für Spieler nur dann gestattet, wenn eigenes Training stattfindet.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen/Betreuer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
  • Zuschauer dürfen sich beim Training nicht auf der Sportanlage aufhalten.
  • Der Zugang zu den Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebs sichergestellt.

 

Spielbetrieb

  • Da der Spielbericht im DFBnet zur Erfüllung der Vorgaben der Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht ausreichend ist, müssen beide Mannschaften eine Liste mit Kontaktdaten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer) in Verbindung mit Datum, Uhrzeit, Spielpaarung und Spielnummer aller Personen erstellen, die auch auf dem Spielbericht aufgeführt sind.
  • Jede Mannschaft des Niendorfer TSV hat einen Hygiene-Ansprechpartner. Betreuer*innen des Gegners nehmen zu ihm Kontakt auf, bevor die Mannschaft die Anlage betritt. Die organisatorischen Details werden mit dem Hygiene-Ansprechpartner jeder NTSV-Mannschaft geklärt.
  • Das Mitbringen eines Mund-Nasenschutzes ist für jede auf der Anlage befindliche Person verpflichtend, damit dieser ggfs. bei einer nötigen Unterschreitung des Mindestabstands genutzt werden kann.
  • Sofern der Mindestabstand aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Wenn die Kabinen genutzt werden können, dann nur unter Einhaltung der Abstandsregelung ODER tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
  • Es wird empfohlen, umgezogen zu den Spielen zu erscheinen. Die Kabinen werden aus organisatorischen Gründen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden können. Das betrifft die Spiele der Damen und Herren (Bezirksliga, Landesliga, Oberliga) und die überregionalen Jugend-Spielklassen mit weiteren Anreisen. Über die Nutzung der Kabinen entscheidet der Heimverein in Rücksprache mit dem Platzwart.
  • Für die Stellung von Umkleidekabinen gilt das Gleichheitsgebot. D.h., entweder es steht für alle Teilnehmer*innen (Heimteam, Gästeteam, Schiedsrichter*innen) eine Kabine zur Verfügung oder für gar keinen. Dies gilt sowohl vor als auch während und nach dem Spiel.
  • Die Zuschauer-Zahl ist auf 100 begrenzt. Alkoholische Getränke sind auf der Sportanlage verboten.
  • Die Zuschauer*innen werden dazu angehalten, nach dem Spiel die Anlage direkt zu verlassen. Besucher*innen nachfolgender Spiele warten vor der Anlage, bis die Zone 3 wieder komplett frei ist. Erst dann betreten sie die Sportanlage.
  • Der Niendorfer TSV behält sich vor, Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, von der Sportanlage zu verweisen.
  • SONDERREGELUNG HERREN-OBERLIGA: Einlass ist erst 15 Minuten vor Spielbeginn. Eintrittskarten müssen bis zwei Tage vor dem Spiel per E-Mail (sport-mode-niendorf@t-online.de) bestellt werden.
  • SONDERREGELUNG HERREN-LANDESLIGA: Bis weiteres sind bei den Spielen keine Zuschauer zugelassen.