Aussetzung des Sportbetriebs bis 30. April
Die Stadt Hamburg hat auf die neuesten Entwicklungen rund um das Coronavirus reagiert und eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung erlassen. Diese Verfügung sieht vor, dass sämtlicher Sportbetrieb bis zum 30. April ruht. Das betrifft selbstverständlich auch alle Aktivitäten unserer Fußballabteilung. Damit ist die Generalabsage des Hamburger Fußball-Verbandes, die am Freitag veranlasst wurde, obsolet. Bis zum 30. April findet weder Spiel- noch Trainingsbetrieb für unsere Mannschaften statt. Die Stadt Hamburg weist des Weiteren auf strafrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung hin.